Spenglerei Adelsberger

Wir haben auch Ihre Lösung!

AGB:



Vertragsschluss
Bestellungen des Kunden an uns stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Auch alle Angebote von uns sind bis zur Auftragsannahme freibleibend. Die Annahme eines Auftrages durch uns erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder Lieferung und Leistung. Weicht ein Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.


Lieferverzögerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, ungünstige Witterung, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder einer seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
Kann die Lieferung wegen Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und die Geltendmachung von weiteren Verzögerungskosten bleibt vorbehalten.


Abschlagszahlungen
Wir behalten uns vor, unsere Wahre nur gegen eine Vorauszahlung zu fertigen.


Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Weiterveräußerung,
Pfändung


Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum und der Kunde ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Jede Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen und der Pfandgläubiger ist von dem Eigentumsvorbehalt zu informieren. Gleiches gilt auch für Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter.
Sofern es sich um die Lieferung für einen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers handelt, dürfen die Gegen-stände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall gelten die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehalts-gegenstandes an uns abgetreten. Bei einer Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.

Einbau in Grundstücke


Sofern Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in ein Grundstück des Auftraggebers eingebaut werden, tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände von dem Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die ihm gegen den Dritten oder den, den es angeht, zustehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

Verarbeitung


Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehen-den Gegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar in dem entsprechenden Verhältnis des Rechnungswertes der unter Vorbehalt stehenden Gegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.


Verbraucherstreitbeilegung
Wir beteiligen uns nicht an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.


Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.


Quelle Vorlage: HWK-München.



Keine Mängelanspüche auf folgende Punkte:
· Fingerabdrücke oder leichte Oberflächenverfärbungen/Kratzer bei Walzblanken Blechen.
· Maßabweichungen innerhalb der Toleranz bei Kantlängen (1mm).
· Maßabweichungen innerhalb der Toleranz der Werkstücklänge (5,0mm). (Bei Trauf und Firstausbildung 4mm)
· Maßabweichungen innerhalb der Toleranz bei Ausklinkungen (2,0mm).
· Bei wechselnden Zuschnittsbreiten sind Einkerbungen von ca. 4mm an den Seiten der Bleche zu tolerieren, sonst muss VOR Auftragsbestellung Ausdrücklich daraufhin gewiesen werden.
· Bei Versand liegt die Gefahr der Beschädigung durch dritt Unternehmer beim Käufer.
· Minimale Wellenbildung der Bleche, welche trotz modernster Richtanlagen bei Dünnblech nicht auszuschließen sind. Höhe Wellen max. 10mm bei gekanteten Blechen.


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